Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Besucher*innen und der KWH Tenne Event OG (Tenne Niederwölz).
Mit dem Eintritt in unsere Räumlichkeiten gelten diese Bedingungen als vereinbart.
Im Interesse eines für alle Beteiligten angenehmen Diskothekenbesuches bitten wir Sie, nachfolgendes zu beachten:
(1) Die KWH Tenne Event OG übt in allen ihren Bereichen das
Hausrecht aus.
(2) Es obliegt der Betriebsleitung, sich zur Ausübung dieses
Rechts des Sicherheitspersonals zu bedienen.
(3) Den Anweisungen des Personals der KWH Tenne Event OG ist
Folge zu leisten.
(1) Besucherinnen kann der Zutritt verweigert werden, wenn
Anlass zur Annahme besteht, dass sie die Veranstaltung stören
oder andere Besucherinnen belästigen.
(2) Alkoholisierten oder berauschten Personen wird der Zutritt
verwehrt.
(3) Besucherinnen können von der laufenden Veranstaltung
verwiesen werden, wenn sie diese stören oder wiederholt gegen
diese AGB verstoßen.
(4) Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits entrichteter
Beträge für Waren oder Getränke sowie auf Schadens- oder
Aufwendungsersatz besteht in diesen Fällen nicht.
(5) In allen Bereichen gilt absolutes Rauchverbot.
(6) Das Mitführen von Waffen, brennbaren oder explosiven
Stoffen ist verboten.
(7) Besitz, Einnahme, Verkauf oder Kauf von Rauschgiften und
betäubungsmittelpflichtigen Medikamenten, Prostitution und
Glücksspiel sind auf allen Flächen (inkl. Parkplatz)
untersagt.
(8) Mitbringen und Verzehr eigener Speisen und Getränke sind
nicht gestattet.
(9) Die Benutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene
Gefahr.
(10) Besucherinnen haben sich beim Verlassen der Diskothek
sowie am Parkplatz leise zu verhalten, um Rücksicht auf die
Nachbarschaft zu nehmen.
(11) Randalierende oder gewalttätige Besucher*innen erhalten
sofortiges Hausverbot.
(12) Mutwillige Beschädigungen an Einrichtung oder Dekoration
führen zu Hausverbot und Schadenersatzpflicht.
(13) Das Verteilen von Handzetteln, Flugblättern oder
Aufklebern ohne Erlaubnis ist verboten; entstehende
Reinigungskosten werden in Rechnung gestellt.
(1) Besucher*innen verpflichten sich, das österreichische
Jugendschutzgesetz einzuhalten.
(2) Das Personal ist jederzeit berechtigt, am Einlass oder im
Gebäude Ausweiskontrollen durchzuführen.
(1) Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben Besucher*innen die Räume unverzüglich über die gekennzeichneten Aus- bzw. Notausgänge zu verlassen.
(1) Garderobe und Wertgegenstände sollten im eigenen Interesse
stets bei sich getragen werden.
(2) Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.
(1) Gefundene Wertgegenstände sind beim Personal abzugeben und
werden von der Geschäftsleitung verwahrt.
(2) Verluste sind unverzüglich zu melden.
(3) Eine Haftung für Verlust oder Diebstahl nicht abgegebener
Kleidungsstücke wird ausgeschlossen.
(1) Derdie Besucherin stellt die KWH Tenne Event OG
von jeglichen Schadenersatzansprüchen aus Körperschäden,
insbesondere Hörschäden, frei.
(2) Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr.
(3) Eine Haftung für Schäden jeglicher Art, die in den Räumen
entstehen, ist ausgeschlossen.
(1) Beim vorübergehenden Verlassen der Diskothek sowie auf dem Parkplatz ist auf ruhiges Verhalten zu achten.
(1) In der Diskothek werden zu Werbezwecken Fotoaufnahmen
angefertigt.
(2) Mit Betreten der Diskothek erklärt der Gast seine
Einwilligung zur Veröffentlichung solcher Aufnahmen.
(3) Aufnahmen sind Eigentum der KWH Tenne Event OG; jede
Weiterverbreitung bedarf deren Zustimmung.
(4) Gäste können einer Veröffentlichung im Einzelfall
widersprechen; entsprechende Bilder werden dann umgehend
gelöscht.
(1) Aus Sicherheitsgründen werden besonders gefährdete Orte
videoüberwacht.
(2) Aufzeichnungen können bei der Geschäftsleitung eingesehen
werden.
(3) Mit Betreten erklären Besucher*innen ihre Einwilligung zur
Videoaufzeichnung.
Die KWH Tenne Event OG ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.
Jeglichen Anweisungen des Personals ist sofort und ohne Widerspruch Folge zu leisten.
(1) Es findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.
Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt.
(3) Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die
branchenübliche oder – falls nicht vorhanden – die gesetzliche
Regelung.
(1) Der gesamte Innen- und Außenbereich wird mit Videokameras
überwacht.
(2) Aufnahmen werden im Einzelfall gespeichert, soweit dies zur
Sicherheit der Gäste, zur Aufklärung von Straftaten oder zur
Abwehr/ Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erforderlich
ist.
(3) Gäste erklären mit Betreten ihre Zustimmung zur Erhebung,
Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten im
vorgenannten Sinn.
Erfüllungsort ist der Sitz des
Unternehmens:
KWH Tenne Event OG
Glattjoch Straße 50
8831 Niederwölz
Diese Bestimmungen gelten als zusätzliche AGB zum Besuch des Tenne Open Air und ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KWH Tenne Event OG in ihrer jeweils gültigen Fassung. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte für die Veranstaltung erkennt der Besucher die nachstehenden Bestimmungen sowie die bestehenden AGB der KWH Tenne Event OG an.
(1) Diese zusätzlichen AGB gelten ausschließlich für das Tenne
Open Air des Veranstalters KWH Tenne Event OG.
(2) Soweit diese Bestimmungen von den allgemeinen AGB
abweichen, haben die vorliegenden Zusatzregelungen Vorrang.
(1) Der Erwerb einer Eintrittskarte verpflichtet zur Zahlung
des ausgewiesenen Ticketpreises.
(2) Bereits erworbene Eintrittskarten sind grundsätzlich von
Rückgabe und Rückerstattung ausgeschlossen. Dies gilt auch bei
Nichterscheinen des Besuchers.
(3) Der Weiterverkauf von Eintrittskarten ist nur zum
Originalpreis zulässig.
(1) Muss die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt
(insbesondere Wetterextreme, Naturereignisse, behördliche
Anordnungen, Sicherheitsrisiken) abgesagt oder nach Beginn
abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung
des Ticketpreises.
(2) Der Veranstalter ist berechtigt, Änderungen im
Programmablauf, Line-Up oder zeitlichen Ablauf vorzunehmen.
Solche Änderungen berechtigen den Besucher nicht zur Rückgabe
oder Erstattung der Eintrittskarte.
(3) Der Veranstalter wird sich im Falle einer Absage bemühen,
einen Ersatztermin anzubieten; ein Rechtsanspruch hierauf
besteht jedoch nicht.
(1) Der Besucher verpflichtet sich, den Anweisungen des
Veranstalters und des Sicherheitspersonals Folge zu
leisten.
(2) Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen,
Glasbehältern, Pyrotechnik, Drogen oder Waffen ist
untersagt.
(3) Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen ist der Veranstalter
berechtigt, den Besucher vom Veranstaltungsgelände zu
verweisen.
(1) Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene
Gefahr.
(2) Der Veranstalter haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter
lediglich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden.
Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass Bild- und Tonaufnahmen, die ihn zeigen, durch den Veranstalter oder durch Dritte erstellt und für Dokumentations-, Werbe- und Berichterstattungszwecke verwendet werden dürfen.
(1) Es gilt österreichisches Recht.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Zusatz-AGB unwirksam
sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt.