Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Besuchern*innen und der KWH Tenne Event OG (Tenne Niederwölz). Mit dem Eintritt in unsere Räumlichkeiten gelten diese Bedingungen als vereinbart.
Im Interesse eines für alle Beteiligten angenehmen
Diskothekenbesuches bitten wir Sie, nachfolgendes zu beachten:
1.
Die KWH Tenne Event OG übt in allen ihren Bereichen das
Hausrecht aus. Es obliegt der Betriebsleitung, sich zu dessen
Ausübung des Sicherheitspersonals zu bedienen. Den Anweisungen
des Personals der KWH Tenne Event OG ist Folge zu leisten.
2.
Besucher*innen kann der Zutritt zu den Räumen der KWH Tenne
Event OG verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht,
dass sie die Veranstaltung stören oder andere Besucher*innen
belästigen werden.
Alkoholisierten oder sonst wie berauschten Personen kann der
Zutritt verwehrt werden.
Besucher*innen können von der laufenden Veranstaltung verwiesen
werden, wenn sie diese stören.
Der Zutritt kann auch Besuchern*innen verweigert werden, die
wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
verstoßen haben.
Einen Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten
Betrages für Waren/Getränke oder auf sonstigen Schadens- und
Aufwendungsersatz haben diese Besucher*innen nicht.
In allen Bereichen gilt absolutes Rauchverbot.
Das Mitführen von Waffen, gleich welcher Art, sowie brennbarer
und explosiver Stoffe ist verboten.
Auf den zur Diskothek gehörenden Flächen, einschließlich des
Parkplatzes, sind der Besitz, die Einnahme, der Verkauf oder
Kauf von Rauschgiften und Medikamenten, die unter das
Betäubungsmittelgesetz fallen, Prostitution und Glücksspiel
ausdrücklich verboten.
Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke
sind untersagt.
Die Benutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene
Gefahr.
Die Besucher werden gebeten, sich beim Verlassen der Diskothek
sowie auf dem Parkplatz leise zu verhalten. Wir bitten um
Rücksichtnahme im Hinblick auf die Interessen der
Nachbarschaft.
Besucher*innen, die randalieren oder Schlägereien anzetteln,
erhalten sofortiges Hausverbot. Das Hausverbot wird mündlich
ausgesprochen.
Besucher*innen, die mutwillig Einrichtungsgegenstände oder
Dekoration zerstören, erhalten sofortiges Hausverbot und werden
für den verursachten Schaden haftbar gemacht.
Das Verteilen von Handzetteln, Flugblättern und Aufklebern ist
verboten. Werden ohne Erlaubnis Handzettel, Flugblätter oder
Aufkleber verteilt, so wird der Aufwand für die
Beseitigung/Reinigung dem Verursacher in Rechnung gestellt.
3.
Der*die Besucher*in verpflichtet sich, das österreichische
Jugendschutzgesetz zu beachten.
Zur Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes ist
unser Personal jederzeit befugt, am Einlass oder an sonstigen
Bereichen im Gebäude entsprechende Ausweiskontrollen
durchzuführen, um das Lebensalter unserer Gäste zu überprüfen.
4.
Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die
Besucher*innen die Räume der KWH Tenne Event OG (Tenne
Niederwölz) sofort und ohne Umwege durch die gekennzeichneten
Aus- bzw. Notausgänge zu verlassen.
5.
Garderobe (Jacken/Mäntel etc.) und Wertgegenstände (z. B.
Handtaschen/Rucksäcke etc.) sollten im eigenen Interesse bei
sich getragen werden.
Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen!
6.
Wertgegenstände jeder Art, die in den Räumen der KWH Tenne
Event OG gefunden wurden, werden von allen Mitarbeitern
entgegengenommen und an die Geschäftsleitung weitergegeben,
diese verwahrt sie. Der Verlust von Wertgegenständen ist der
KWH Tenne Event OG unverzüglich anzuzeigen.
Die Haftung für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter
Kleidungsstücke, welche nicht an der Garderobe verwahrt wurden,
wird ausgeschlossen.
7.
Der*die Besucher*in stellt die KWH Tenne Event OG von jeglichen
Schadenersatzansprüchen aus Körperschäden, insbesondere
Hörschäden, die aus einem Besuch resultieren, zu jeder Zeit
frei.
Das Betreten der Diskothek erfolgt auf eigene
Gefahr.
Eine Haftung für Schäden jeder Art, die ein*eine Besucher*in in
den Räumen der KWH Tenne Event OG erleidet, ist ausgeschlossen.
8.
Beim vorübergehenden Verlassen der Diskothek wird gebeten sich
im Vorraum sowie auf dem Parkplatz leise zu verhalten.
9.
In der Diskothek werden zu Werbezwecken Fotoaufnahmen
angefertigt.
Mit dem Betreten der Diskothek erklären unsere Gäste
grundsätzlich ihre Einwilligung zu einer Veröffentlichung der
Aufnahmen.
Alle Aufnahmen innerhalb unserer Einrichtung sind Eigentum der
KWH Tenne Event OG.
Eine weitere Verbreitung bedarf, neben der Zustimmung der
abgebildeten Personen, unserem Einverständnis.
Sollten Gäste im Einzelfall nicht mit einer Veröffentlichung
einverstanden sein, mögen sie dies bitte sofort
mitteilen.
Diese Bilder werden dann umgehend gelöscht und nicht
veröffentlicht.
Im Internet veröffentlichte Bilder können auch später noch
gelöscht werden, wenn dies von den Abgebildeten ausdrücklich
gewünscht wird.
10.
In den Räumen der KWH Tenne Event OG werden aus berechtigtem
Interesse und zu Sicherheitszwecken besonders gefährdete Orte
videoüberwacht. Die Aufzeichnungen können bei der
Geschäftsleitung eingesehen werden.
Mit dem Betreten der Räume der KWH Tenne Event OG erklären
Besucher*innen grundsätzlich ihre Einwilligung, dass hier
Filmaufnahmen gefertigt werden.
11.
Die KWH Tenne Event OG ist weder bereit noch verpflichtet, an
Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.
12.
Jeglichen Anweisungen des Personals ist sofort und ohne
Widerspruch Folge zu leisten..
13.
Es findet ausschließlich österreichisches Recht
Anwendung.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder
werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch
nicht berührt.
An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen
Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer
zulässigen branchenüblichen Bestimmung, die entsprechende
gesetzliche Bestimmung.
Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
14.
Der Betreiber (KWH Tenne Event OG) überwacht den gesamten
Innen- und Außenbereich mit Videokameras und speichert
einzelfallbezogen die dabei gewonnenen Aufnahmen, soweit und
solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Gäste und zur
Aufklärung von strafbaren Handlungen sowie zur Abwehr oder
Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erforderlich ist. Der
Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden
durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Jedenfalls erteilt
jeder Gast seine Zustimmung zur Erhebung, Speicherung und
Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im oben angeführten
Sinn.
Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens
Glattjoch Straße 50
8831 Niederwölz