Deine Party Location im oberen Murtal

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Besuchern*innen und der KWH Tenne Event OG (Tenne Niederwölz). Mit dem Eintritt in unsere Räumlichkeiten gelten diese Bedingungen als vereinbart.

 
Im Interesse eines für alle Beteiligten angenehmen Diskothekenbesuches bitten wir Sie, nachfolgendes zu beachten:

1. 
Die KWH Tenne Event OG übt in allen ihren Bereichen das Hausrecht aus. Es obliegt der Betriebsleitung, sich zu dessen Ausübung des Sicherheitspersonals zu bedienen. Den Anweisungen des Personals der KWH Tenne Event OG ist Folge zu leisten.

2. 
Besucher*innen kann der Zutritt zu den Räumen der KWH Tenne Event OG verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Veranstaltung stören oder andere Besucher*innen belästigen werden. 
Alkoholisierten oder sonst wie berauschten Personen kann der Zutritt verwehrt werden. 
Besucher*innen können von der laufenden Veranstaltung verwiesen werden, wenn sie diese stören.
Der Zutritt kann auch Besuchern*innen verweigert werden, die wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. 
Einen Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Betrages für Waren/Getränke oder auf sonstigen Schadens- und Aufwendungsersatz haben diese Besucher*innen nicht. 
In allen Bereichen gilt absolutes Rauchverbot. 
Das Mitführen von Waffen, gleich welcher Art, sowie brennbarer und explosiver Stoffe ist verboten. 
Auf den zur Diskothek gehörenden Flächen, einschließlich des Parkplatzes, sind der Besitz, die Einnahme, der Verkauf oder Kauf von Rauschgiften und Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, Prostitution und Glücksspiel ausdrücklich verboten. 
Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke sind untersagt. 
Die Benutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. 
Die Besucher werden gebeten, sich beim Verlassen der Diskothek sowie auf dem Parkplatz leise zu verhalten. Wir bitten um Rücksichtnahme im Hinblick auf die Interessen der Nachbarschaft. 
Besucher*innen, die randalieren oder Schlägereien anzetteln, erhalten sofortiges Hausverbot. Das Hausverbot wird mündlich ausgesprochen. 
Besucher*innen, die mutwillig Einrichtungsgegenstände oder Dekoration zerstören, erhalten sofortiges Hausverbot und werden für den verursachten Schaden haftbar gemacht. 
Das Verteilen von Handzetteln, Flugblättern und Aufklebern ist verboten. Werden ohne Erlaubnis Handzettel, Flugblätter oder Aufkleber verteilt, so wird der Aufwand für die Beseitigung/Reinigung dem Verursacher in Rechnung gestellt.

3. 
Der*die Besucher*in verpflichtet sich, das österreichische Jugendschutzgesetz zu beachten. 
Zur Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes ist unser Personal jederzeit befugt, am Einlass oder an sonstigen Bereichen im Gebäude entsprechende Ausweiskontrollen durchzuführen, um das Lebensalter unserer Gäste zu überprüfen.

4. 
Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher*innen die Räume der KWH Tenne Event OG (Tenne Niederwölz) sofort und ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- bzw. Notausgänge zu verlassen.
 
5. 
Garderobe (Jacken/Mäntel etc.) und Wertgegenstände (z. B. Handtaschen/Rucksäcke etc.) sollten im eigenen Interesse bei sich getragen werden.
Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen!

6. 
Wertgegenstände jeder Art, die in den Räumen der KWH Tenne Event OG gefunden wurden, werden von allen Mitarbeitern entgegengenommen und an die Geschäftsleitung weitergegeben, diese verwahrt sie. Der Verlust von Wertgegenständen ist der KWH Tenne Event OG unverzüglich anzuzeigen. 
Die Haftung für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Kleidungsstücke, welche nicht an der Garderobe verwahrt wurden, wird ausgeschlossen.

7. 
Der*die Besucher*in stellt die KWH Tenne Event OG von jeglichen Schadenersatzansprüchen aus Körperschäden, insbesondere Hörschäden, die aus einem Besuch resultieren, zu jeder Zeit frei. 
Das Betreten der Diskothek erfolgt auf eigene Gefahr. 
Eine Haftung für Schäden jeder Art, die ein*eine Besucher*in in den Räumen der KWH Tenne Event OG erleidet, ist ausgeschlossen.

8. 
Beim vorübergehenden Verlassen der Diskothek wird gebeten sich im Vorraum sowie auf dem Parkplatz leise zu verhalten.

9. 
In der Diskothek werden zu Werbezwecken Fotoaufnahmen angefertigt. 
Mit dem Betreten der Diskothek erklären unsere Gäste grundsätzlich ihre Einwilligung zu einer Veröffentlichung der Aufnahmen. 
Alle Aufnahmen innerhalb unserer Einrichtung sind Eigentum der KWH Tenne Event OG. 
Eine weitere Verbreitung bedarf, neben der Zustimmung der abgebildeten Personen, unserem Einverständnis. 
Sollten Gäste im Einzelfall nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden sein, mögen sie dies bitte sofort mitteilen. 
Diese Bilder werden dann umgehend gelöscht und nicht veröffentlicht. 
Im Internet veröffentlichte Bilder können auch später noch gelöscht werden, wenn dies von den Abgebildeten ausdrücklich gewünscht wird.

10. 
In den Räumen der KWH Tenne Event OG werden aus berechtigtem Interesse und zu Sicherheitszwecken besonders gefährdete Orte videoüberwacht. Die Aufzeichnungen können bei der Geschäftsleitung eingesehen werden. 
Mit dem Betreten der Räume der KWH Tenne Event OG erklären Besucher*innen grundsätzlich ihre Einwilligung, dass hier Filmaufnahmen gefertigt werden.

11.  
Die KWH Tenne Event OG ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.

12.
Jeglichen Anweisungen des Personals ist sofort und ohne Widerspruch Folge zu leisten..

13.  
Es findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. 
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. 
An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen Bestimmung, die entsprechende gesetzliche Bestimmung.
Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

14.
Der Betreiber (KWH Tenne Event OG) überwacht den gesamten Innen- und Außenbereich mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die dabei gewonnenen Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Gäste und zur Aufklärung von strafbaren Handlungen sowie zur Abwehr oder Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Jedenfalls erteilt jeder Gast seine Zustimmung zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im oben angeführten Sinn.

 

Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens
Glattjoch Straße 50
8831 Niederwölz