Deine Party Location im oberen Murtal

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUN

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der KWH Tenne Event OG (Tenne Niederwölz)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Besucher*innen und der KWH Tenne Event OG (Tenne Niederwölz).

Mit dem Eintritt in unsere Räumlichkeiten gelten diese Bedingungen als vereinbart.

Im Interesse eines für alle Beteiligten angenehmen Diskothekenbesuches bitten wir Sie, nachfolgendes zu beachten:

§ 1 Hausrecht

(1) Die KWH Tenne Event OG übt in allen ihren Bereichen das Hausrecht aus.
(2) Es obliegt der Betriebsleitung, sich zur Ausübung dieses Rechts des Sicherheitspersonals zu bedienen.
(3) Den Anweisungen des Personals der KWH Tenne Event OG ist Folge zu leisten.

§ 2 Zutritt, Verhalten und Verbote

(1) Besucherinnen kann der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zur Annahme besteht, dass sie die Veranstaltung stören oder andere Besucherinnen belästigen.
(2) Alkoholisierten oder berauschten Personen wird der Zutritt verwehrt.
(3) Besucherinnen können von der laufenden Veranstaltung verwiesen werden, wenn sie diese stören oder wiederholt gegen diese AGB verstoßen.
(4) Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits entrichteter Beträge für Waren oder Getränke sowie auf Schadens- oder Aufwendungsersatz besteht in diesen Fällen nicht.
(5) In allen Bereichen gilt absolutes Rauchverbot.
(6) Das Mitführen von Waffen, brennbaren oder explosiven Stoffen ist verboten.
(7) Besitz, Einnahme, Verkauf oder Kauf von Rauschgiften und betäubungsmittelpflichtigen Medikamenten, Prostitution und Glücksspiel sind auf allen Flächen (inkl. Parkplatz) untersagt.
(8) Mitbringen und Verzehr eigener Speisen und Getränke sind nicht gestattet.
(9) Die Benutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr.
(10) Besucher
innen haben sich beim Verlassen der Diskothek sowie am Parkplatz leise zu verhalten, um Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen.
(11) Randalierende oder gewalttätige Besucher*innen erhalten sofortiges Hausverbot.
(12) Mutwillige Beschädigungen an Einrichtung oder Dekoration führen zu Hausverbot und Schadenersatzpflicht.
(13) Das Verteilen von Handzetteln, Flugblättern oder Aufklebern ohne Erlaubnis ist verboten; entstehende Reinigungskosten werden in Rechnung gestellt.

§ 3 Jugendschutz

(1) Besucher*innen verpflichten sich, das österreichische Jugendschutzgesetz einzuhalten.
(2) Das Personal ist jederzeit berechtigt, am Einlass oder im Gebäude Ausweiskontrollen durchzuführen.

§ 4 Gefahren- und Notsituationen

(1) Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben Besucher*innen die Räume unverzüglich über die gekennzeichneten Aus- bzw. Notausgänge zu verlassen.

§ 5 Garderobe und Wertgegenstände

(1) Garderobe und Wertgegenstände sollten im eigenen Interesse stets bei sich getragen werden.
(2) Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.

§ 6 Fundsachen und Verlust

(1) Gefundene Wertgegenstände sind beim Personal abzugeben und werden von der Geschäftsleitung verwahrt.
(2) Verluste sind unverzüglich zu melden.
(3) Eine Haftung für Verlust oder Diebstahl nicht abgegebener Kleidungsstücke wird ausgeschlossen.

§ 7 Haftungsausschluss

(1) Derdie Besucherin stellt die KWH Tenne Event OG von jeglichen Schadenersatzansprüchen aus Körperschäden, insbesondere Hörschäden, frei.
(2) Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr.
(3) Eine Haftung für Schäden jeglicher Art, die in den Räumen entstehen, ist ausgeschlossen.

§ 8 Verhalten beim Verlassen

(1) Beim vorübergehenden Verlassen der Diskothek sowie auf dem Parkplatz ist auf ruhiges Verhalten zu achten.

§ 9 Fotoaufnahmen

(1) In der Diskothek werden zu Werbezwecken Fotoaufnahmen angefertigt.
(2) Mit Betreten der Diskothek erklärt der Gast seine Einwilligung zur Veröffentlichung solcher Aufnahmen.
(3) Aufnahmen sind Eigentum der KWH Tenne Event OG; jede Weiterverbreitung bedarf deren Zustimmung.
(4) Gäste können einer Veröffentlichung im Einzelfall widersprechen; entsprechende Bilder werden dann umgehend gelöscht.

§ 10 Videoüberwachung

(1) Aus Sicherheitsgründen werden besonders gefährdete Orte videoüberwacht.
(2) Aufzeichnungen können bei der Geschäftsleitung eingesehen werden.
(3) Mit Betreten erklären Besucher*innen ihre Einwilligung zur Videoaufzeichnung.

§ 11 Streitbeilegung

Die KWH Tenne Event OG ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.

§ 12 Weisungsbefugnis

Jeglichen Anweisungen des Personals ist sofort und ohne Widerspruch Folge zu leisten.

§ 13 Rechtswahl und Salvatorische Klausel

(1) Es findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die branchenübliche oder – falls nicht vorhanden – die gesetzliche Regelung.

§ 14 Videoüberwachung im Außenbereich

(1) Der gesamte Innen- und Außenbereich wird mit Videokameras überwacht.
(2) Aufnahmen werden im Einzelfall gespeichert, soweit dies zur Sicherheit der Gäste, zur Aufklärung von Straftaten oder zur Abwehr/ Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erforderlich ist.
(3) Gäste erklären mit Betreten ihre Zustimmung zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten im vorgenannten Sinn.

Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens:
KWH Tenne Event OG
Glattjoch Straße 50
8831 Niederwölz

Zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Tenne Open Air

Diese Bestimmungen gelten als zusätzliche AGB zum Besuch des Tenne Open Air und ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KWH Tenne Event OG in ihrer jeweils gültigen Fassung. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte für die Veranstaltung erkennt der Besucher die nachstehenden Bestimmungen sowie die bestehenden AGB der KWH Tenne Event OG an.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese zusätzlichen AGB gelten ausschließlich für das Tenne Open Air des Veranstalters KWH Tenne Event OG.
(2) Soweit diese Bestimmungen von den allgemeinen AGB abweichen, haben die vorliegenden Zusatzregelungen Vorrang.

§ 2 Erwerb und Rückgabe von Eintrittskarten

(1) Der Erwerb einer Eintrittskarte verpflichtet zur Zahlung des ausgewiesenen Ticketpreises.
(2) Bereits erworbene Eintrittskarten sind grundsätzlich von Rückgabe und Rückerstattung ausgeschlossen. Dies gilt auch bei Nichterscheinen des Besuchers.
(3) Der Weiterverkauf von Eintrittskarten ist nur zum Originalpreis zulässig.

§ 3 Absage, Abbruch oder Änderung der Veranstaltung

(1) Muss die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt (insbesondere Wetterextreme, Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Sicherheitsrisiken) abgesagt oder nach Beginn abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.
(2) Der Veranstalter ist berechtigt, Änderungen im Programmablauf, Line-Up oder zeitlichen Ablauf vorzunehmen. Solche Änderungen berechtigen den Besucher nicht zur Rückgabe oder Erstattung der Eintrittskarte.
(3) Der Veranstalter wird sich im Falle einer Absage bemühen, einen Ersatztermin anzubieten; ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht.

§ 4 Sicherheit und Hausordnung

(1) Der Besucher verpflichtet sich, den Anweisungen des Veranstalters und des Sicherheitspersonals Folge zu leisten.
(2) Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen, Glasbehältern, Pyrotechnik, Drogen oder Waffen ist untersagt.
(3) Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher vom Veranstaltungsgelände zu verweisen.

§ 5 Haftung

(1) Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Der Veranstalter haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter lediglich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

§ 6 Bild- und Tonaufnahmen

Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass Bild- und Tonaufnahmen, die ihn zeigen, durch den Veranstalter oder durch Dritte erstellt und für Dokumentations-, Werbe- und Berichterstattungszwecke verwendet werden dürfen.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt österreichisches Recht.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Zusatz-AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.